VR Genossenschaftsbank Fulda eG: Darlehensforderung schön gerechnet!

Dass Unternehmen im Falle einer Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft durch die Bank die Hauptschuld ganz genau unter die Lupe nehmen sollten, macht ein aktueller Fall gegen die VR Genossenschaftsbank Fulda eG deutlich.
 
Was ist passiert? Meine Mandantin, ein mittelständisches Unternehmen, wird von der VR-Bank Genossenschaftsbank Fulda eG aus einer Bürgschaft über einen hohen 6-stellligen Betrag in Anspruch genommen. Die Bürgschaft sicherte Forderungen der Bank gegen die Hauptschuldnerin aus einem Darlehen zur Finanzierung von „laufzeitkongruenten Investitionen für die Jahre 2007 und 2008“. Neben der Bürgschaft meiner Mandantin standen der VR Genossenschaftsbank Fulda weitere Sicherheiten wie die Sicherungsübereignung von Maschinen etc. zur Verfügung sowie eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen GmbH. Die Hauptschuldnerin wurde zwischenzeitlich insolvent, so dass die VR Genossenschaftsbank Fulda auf die Bürgschaft meiner Mandantin zurückgreift. So weit, so gut, eigentlich der übliche Bürgschaftsfall.
 
Nicht ganz! Was diesen Fall interessant macht, war die Überprüfung der von der VR Genossenschaftsbank Fulda eG behaupteten Hauptforderung und die Frage, ob das vergebene Darlehen überhaupt für den im Darlehensvertrag vereinbarten Zweck ausgegeben wurde und falls nein, ob hier nicht eine Umschaffung der Hauptschuld vorliegt, für die meine Mandantin nicht haftet.
 
Meine Mandantin hat die Kontobuchungen der VR Genossenschaftsbank Fulda im Hinblick auf die Darlehensvergabe jedenfalls gutachterlich überprüfen lassen, wobei sich hier erschreckende Feststellungen offenbarten.
 
Unabhängig von den meiner Meinung nach schon unzulässigerweise belasteten Entgelten wie Verwaltungskostenbeiträgen und einer Darlehensbearbeitungsgebühr, die, um im Banken-Jargon zu bleiben, ohnehin nur „Peanuts“ sind,  belastete die VR Genossenschaftsbank Fulda das Darlehenskonto, obwohl das Darlehen bereits vollständig ausgezahlt war, nochmals mit einem hohen 5-stelligen Betrag zu Gunsten des ebenfalls bei der VR Genossenschaftsbank Fulda geführten Kontokorrentkontos der Hauptschuldnerin.
 
Ebenso wurden ohne einen erkennbaren Auftrag, zumindest nach Kenntnis meiner Mandantin, bereits erfolgte Gutschriften auf dem Darlehenskonto zugunsten des Kontokorrentkontos retourniert. Ein Auftrag der Hauptschuldnerin hierfür lag nach Kenntnis meiner Mandantin ebenfalls nicht vor. Die VR Genossenschaftsbank Fulda beruft sich indessen darauf, die Hauptschuldnerin und meine Mandantin seien mit einer Tilgungsaussetzung einverstanden gewesen. Das ist zwar richtig. Jedoch ist eine Tilgungsaussetzung etwas anderes als eine Belastungsbuchung.
 
Die Gründe für diese Umbuchungen liegen auf der Hand. In Zeiten von Zahlungsschwierigkeiten der Hauptschuldnerin und eines erheblichen Soll-Saldos im Kontokorrentkonto konnte so der vermutlich unbesicherte Kontokorrentkredit möglichst weit zu Lasten des besicherten Darlehenskontos herunter gefahren werden. Eine Vorgehensweise, die meiner Ansicht nach unter sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten erhebliche Bedenken auslöst. Immerhin handelt es sich insgesamt ein einen Betrag in 6-stelliger Höhe.
 
Weitere Bedenken ergeben sich aus der mittlerweile erfolgten Verwertung des Sicherungsguts. Während die VR Genossenschaftsbank Fulda zunächst bestreiten ließ, dass eine Verwertung überhaupt erfolgt sei, meinte Sie nunmehr, das Sicherungsgut sei durch den Insolvenzverwalter veräußert worden. Ob und in welcher Höhe sie insofern bereits bevorzugt befriedigt wurde und die Hauptschuld sich damit reduziert hat, lässt die VR Genossenschaftsbank Fulda aber offen. Immerhin hatte das Sicherungsgut einen Wert in Höhe von ungefähr der jetzt geltend gemachten Hauptforderung.
 
Die VR Bank Genossenschaftsbank Fulda bestreitet vehement eine ungesetzliche Vorgehensweise. Über ihren Prozessbevollmächtigten bezichtigt sich lieber meine Mandantin der Lüge und meint im Weiteren, ich sei unverschämt. Von der äußerst „sachlichen“ Prozessführung einmal abgesehen sind die Buchungen belegt. Man braucht sich am Beispiel der VR Genossenschaftsbank Fulda eG nicht wundern, dass die Bankenbranche in Verruf geraten ist. Die Sache wird jedenfalls gerichtlich entschieden werden.