Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Vergütungs- verzeichnis (VV). Dieses Gesetz legt fest, welche Gebühren für welche Beratung und/oder Prozessvertretung anfallen. Mit meinen Mandanten treffe ich individuelle Vergütungsvereinbarungen, die an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angelehnt sind.
Informationen zu den Vorgaben des RVG finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Themen.