Volks- und Raiffeisenbanken

Sensationsnachricht für alle Prämiensparer!

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einer heute veröffentlichten Allgemeinverfügung Kreditinstitute verpflichtet, Prämiensparkunden darüber zu informieren, ob unwirksame Zinsanpassungsklauseln verwendet wurden. Darüber hinaus haben die Kreditinstitute ihren Kunden auch zu erklären, ob die verwendeten Zinsklauseln zu geringe Zinsen enthalten.

Bankkunden aufgepasst: Bankgebühren zurück fordern!

Mit seinem Urteil vom 27.04.2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen XI ZR 26/20 die nahezu von allen Banken verwendete Klausel, dass die Bank die Entgelte anpssen kann und eine Zustimmung des Kunden als erteilt gilt, wenn der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, als unwirksam erachtet. 

Das bedeutet nun für jeden einzelnen Bankkunden, dass Entgelte, die die Bank erhöht hat, zurückgefordert werden können.

Wie es geht lesen Sie in dem nachfolgenden Beitrag:

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