Landgericht Bonn weist Klage der DSL Bank – Eine Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG als unzulässig ab!

Das kommt auch nicht so oft vor, dass eine Klage bereits als unzulässig abgewiesen wird und das Gericht noch nicht einmal in die Sachprüfung einsteigen muss. Jetzt hatte aber die DSL Bank vor dem Landgericht Bonn das Nachsehen. Was war passiert?
 
Die DSL Bank nahm meine Mandanten auf eine Nichtabnahmeentschädigung in Höhe von knapp € 40.000,00 in Anspruch, weil meine Mandanten trotz eines abgeschlossenen Darlehensvertrags das Darlehen nicht abnahmen. Der Grund hierfür war, dass mit dem Darlehen die Errichtung einer Immobilie finanziert werden sollte, die letztlich aufgrund baubehördlicher Vorschriften nicht gebaut wurde und das Darlehen damit nicht mehr benötigt wurde.
 
Die DSL Bank wollte aber den ihr angeblich entstandenen Schaden ersetzt haben und verklagte meine Mandanten auf Zahlung der Nichtabnahmeentschädigung vor dem Landgericht Bonn, dem Sitz der DSL Bank.  Da meine Mandanten als deutsche Staatsangehörige seit Jahren in der Schweiz wohnen, hatte ich die örtliche und sachliche Unzuständigkeit des Landgerichts Bonn gerügt, da meiner Auffassung nach gemäß dem Lugano-Übereinkommen (LugÜ)  eine ausschließliche örtliche Zuständigkeit der Schweiz gegeben war. Demnach kann nach Artikel 16 Abs. 2 LugÜ die Klage eines Vertragspartners gegen den Verbraucher nur vor den Gerichten des durch dieses Übereinkommen gebundenen Staates erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
 
Dies war vorliegend der Fall, urteilte das Landgericht Bonn mit seiner am 27. Februar 2020 verkündeten Entscheidung. Nach der Überzeugung des Landgerichts war die geschäftliche Tätigkeit der DSL Bank in meinem Fall in die Schweiz ausgerichtet, sodass eine internationale Zuständigkeit des Landgerichts Bonn ausscheidet. Das Urteil des Landgerichts Bonn ist ausführlich und rechtlich einwandfrei begründet und dürfte für alle Darlehensnehmer der DSL Bank gelten, die in der Schweiz wohnhaft sind und in Deutschland verklagt werden, sofern die Darlehensnehmer Verbraucher sind.